Mensch und Tier

Gleichberechtigung: ein Rückblick

In Deutschland ist Frauen erst seit 1958 offiziell erlaubt, einen Beruf auszuüben, ohne dafür ihren Mann um Erlaubnis fragen zu müssen. Ebenfalls bis zum Ende der 1950er-Jahre galt es als legaler Scheidungsgrund für Männer, wenn eine Frau ihm den Geschlechtsverkehr verwehrte. Und Vergewaltigungen der eigenen Ehefrau steht hierzulande erst seit den 1990ern unter Strafe!

Mit der Gleichberechtigung der Frau ist es also in unserer Gesellschaft nicht so weit her. Selbst im Jahre 2019 verdient eine weibliche Angestellte in vielen Berufen nicht dasselbe, was männliche Kollegen an Lohn erhalten, und das bei gleicher Leistung! In Vorstellungsgesprächen hat man es, trotz gesetzlich festgelegter Frauenquote, als junge Frau schwerer: Es wird von Arbeitgebern in Betracht gezogen, eine Frau bestimmten Alters könnte wegen eventueller Schwangerschaften für gewisse Zeit als Arbeitskraft nicht genauso zur Verfügung stehen wie ein männlicher Mitarbeiter. Dabei spielt für Karrierechancen die Ausbildung ebenfalls eine Rolle: Bis in die 1990er-Jahre betrug der Anteil weiblicher Hochschulabsolventinnen nur dreißig Prozent.

Es wird deutlich, mit welchen Schwierigkeiten und Diskriminierungen Frauen im privaten und beruflichen Leben konfrontiert sind, von sexueller Belästigung an Arbeitsplatz, im Alltag und Nachtleben einmal ganz zu schweigen. Auch wenn die Öffentlichkeit sich mehr und mehr dieser Probleme bewusst wird – die 1950er sind nicht so weit weg, wie es scheint.

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